Ausufernde Dokumentations- pflichten und unüberschaubare Haftungsrisiken belasten die Unternehmen und sorgen für Verunsicherung. Zu einem Informationsabend über die Auswirkungen des Mindestlohn- gesetzes hatten MIT, CDU und JU als gemeinsame Gastgeber insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen und die Vereine eingeladen.
In seiner Begrüßung beklagte der MIT Vorsitzende Hans-Dieter Clauser, dass unsere Betriebe und die Vereine durch die neuen bürokratischen Fesseln des Mindestlohngesetzes massiv belastet werden. So sieht sich die SG Langenfeld nach Aussage des Vorstandsvorsitzenden Martin Bock gezwungen eine zusätzliche Teilzeitkraft für die Bewältigung der gesetzlichen Auflagen des Mindestlohns einzustellen.
Eine hervorragende Diskussionsgrundlage schuf der Schatzmeister der Bundesmittelstands-und Wirtschaftsvereinigung mit seinem Fachvortrag, der Darlegung des Gesetzes und vor allen Dingen der Unklarheiten des Gesetzes. Herrmann Hesse zitierte aus dem Koalitionsvertrag „Der Abbau von unnötiger Bürokratie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen“ und machte deutlich, dass unter der Federführung der Arbeitsministerin genau das Gegenteil erreicht wurde. Bürokratie wurde massiv aufgebaut und die Kontrollbehörde wurde um zusätzliche 1600 Zollbeamte erweitert. Leidtragende sind kleine Mittelständler und Ehrenämtler in Vereinen und sozialen und kulturellen Einrichtungen.
Alle Minijobs müssen erfasst und dokumentiert werden. Amateurfußballer mit Mini-Job-Vertrag, Platzwarte und Hausmeister sind von dieser Dokumentationspflicht betroffen. Da die Grenzen zwischen Ehrenamt und bezahltem Minijob häufig fließend sind, bestehen erhebliche Haftungsrisiken für Vereinsvorstände. Die Mindestlohnbürokratie droht das freiwillige Engagement von Menschen zurückzudrängen.
Es ist völlig unklar, welche Vergütungsbestandteile zur Lohnberechnung herangezogen werden und wie Praktika behandelt werden müssen.
Alle Teilnehmer waren sich einig: „Die Mindestlohn-Bürokratie muss dringend zurückgenommen werden, dazu ist umgehend die Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums mit den Dokumentationspflichten zu ändern und für Rechtssicherheit zu sorgen.
Auch JU Vorsitzender, Sebastian Köpp, betont in dieser Sache Handlungsbedarf, denn viele Schüler und Studenten sind auf die “Minijobs” als Einkommensquelle angewiesen. “Werden die bürokratischen Hürden zu Groß kommt es auch im Bereich der Minijobs zum Stellenabbau. Dies stellt für viele Studenten und Schüler eine Risiko in der Finanzierung ihrer Bildung und ihres Lebensstandards dar!”